Reitlehrerhaftpflicht
Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Hier können Sie Ihre Tätigkeit als Reitlehrer absichern.
- Leistungsumfang
- Preise
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Versicherte Highlights
- Die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis.
- Die Aufsichtsführung über Reitschüler.
- Die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichts.
- Die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalte in Herbergen.
- Die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken.
- Auslandsaufenthalte bis zu einem Jahr.
- Das Einreiten/die Ausbildung fremder Pferde.
- Falls besonders vereinbart die Schäden an den berittenen Pferden.
- Die Reitlehrer-Tätigkeit kann auch im heilpädagogischen Bereich erfolgen.
- Die Reitlehrer-Tätigkeit gilt auch für die Erteilung von Westernreitunterricht oder Voltigierunterricht.
Reitlehrer, keine Lizenz notwendig, jährlich ab 90,15 €
Mobiler Bereiter, keine Lizenz notwendig, jährlich ab 140,78 €
Sonderdeckungs-Konzept für Reitlehrer/Bereiter mit Lizenz
inkl. der Schäden an den Berittpferden.
Mitversichert ist die Privathaftpflicht- und die Hundehaftpflicht-Versicherung für einen Hund
jährlich ab 178,50 €
jährlich ab 142,80 € ohne Privat- und Hundehaftpflicht-Versicherung
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Mit der Angebotsanforderung wird kein Versicherungsantrag gestellt. Alle notwendigen Unterlagen für einen gewünschten Versicherungsschutz werden Ihnen zugestellt. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an service@reitversicherungen.de. Bitte akzeptieren Sie dazu die Datenschutzerklärung und die AGB´s . Erstinformation gemäß §15 VersVermV