Tierheime & Tiervereine

Haftpflicht für ein Tierheim ab 84,72 € Jahresbeitrag.

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Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als

  • Betreiber eines Tierheims oder Tiervereins

Mitversicherte Highlights

  • Betriebsgelände
  • Deckungssumme von 15 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Mitversichert sind Schäden durch Mitglieder des Vereines, wenn sie für den Verein tätig sind.
  • Spaziergänger (mit Tierheimhund)
  • Ansprüche der Spaziergänger sind mitversichert.
  • Einfangen verwilderter Katzen in Deutschland.
  • Schäden an den Besuchern des Tierheimes.
  • Sachschäden, die durch Krankheit der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen oder veräußerten Tiere entstanden sind, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Veranstaltungen sind unbegrenzt mitversichert.
  • Rettung von Auslandshunden
  • Ansprüche des Vorstandes sind mitversichert.
  • Büroräume und Aufenthaltsräume sind mitversichert.
  • Ansprüche der Mitglieder sind mitversichert.
  • Kleintiere (z. B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel) sind beitragsfrei mitversichert.
  • Sachschäden in der Pflegestelle des Tieres
  • Schäden an Dritten, die die Pflegestelle besuchen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Mit der Angebotsanforderung wird kein Versicherungsantrag gestellt. Alle notwendigen Unterlagen für einen gewünschten Versicherungsschutz werden Ihnen zugestellt. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an service@reitversicherungen.de. Bitte akzeptieren Sie dazu die Datenschutzerklärung und die AGB´s . Erstinformation gemäß §15 VersVermV

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