Pferde Krankenversicherung

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Vorteile

  • 100 % Erstattung ohne Jahreslimit möglich für Behandlungen inkl. Kosten für Arzneimittel, Diagnostik und Verbandsmaterial
  • Erstattung für jede Pferderasse und in jedem Pferdealter (ab dem 3. Lebensmonat) nach 2-fachem Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
  • Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen bei Krankheit, Unfall und Operationen mit zeitlich unbegrenzter Vor- und Nachbehandlung
  • Vorsorgemaßnahmen (z. B. Impfungen) sind mit 100 € pro Versicherungsjahr versichert
  • Inklusive aller Leistungen aus der Pferde-OP-Versicherung
  • 80% Erstattung bei Pferden, für die nach ihrem 12. Geburtstag eine Pferde-Krankenversicherung abgeschlossen wurde (Aufstockung auf 100% möglich)
  • Versicherungsschutz bereits ab dem 3. Lebensmonat

Leistungen

  • Alle medizinisch notwendigen Operationen außer Hufabszesse
  • Vorsorge 100 € pro Versicherungsjahr (z. B. Impfungen)
  • Kosten von bildgebenden Verfahren (Röntgen, Ultraschall, MRT) im Vorfeld einer versicherten OP unbegrenzt mitversichert
  • Anwendung regenerativer Therapien im Rahmen einer versicherten OP bis 1.000 €
  • Die Entschädigung von Gelenksoperationen bei Vorliegen von isolierten Verschattungen, OC, OCD, Chips und Birkelandfrakturen bis 1.500 €
  • Nachsorge bzw. Nachbehandlung nach dem OP-Tag, verordnete Arzneimittel: unbegrenzt

Wartezeiten

  • Generelle Wartezeit von 3 Monaten. Diese bezieht sich allerdings nicht auf Koliken (Bauchhöhlenoperationen), hier gilt eine Wartezeit von 7 Tagen.

Angebot anfordern

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Mit der Angebotsanforderung wird kein Versicherungsantrag gestellt. Alle notwendigen Unterlagen für einen gewünschten Versicherungsschutz werden Ihnen zugestellt. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an service@reitversicherungen.de. Bitte akzeptieren Sie dazu die Datenschutzerklärung und die AGB´s . Erstinformation gemäß §15 VersVermV

Massgeblich ist das Lebensjahr, d.h. ist Ihr Tier bereits 1 Jahr alt befindet es sich bereits im 2ten Lebensjahr und gilt als 2-jährig.

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