Pferdelebens-Versicherung

Ihr Pferd ...
stellt neben seinem ideellen Wert für Sie einen Vermögenswert dar, der durch vielfältige Gefahren
bedroht ist. Schützen Sie sich vor dem finanziellen Verlust durch eine Tierlebensversicherung.

  • Pferde
  • Grunddeckung
  • Unfalldeckung
  • Angebot anfordern

Versicherbar sind

  • Fohlen
  • Jährlinge und Zweijährige
  • Reitpferde
  • Fahrpferde
  • Freizeitpferde
  • Turnierpferde
  • Zuchtpferde

Aufnahmealter/Endalter

Mindestaufnahmealter: vollendeter 7. Lebenstag
Höchstaufnahmealter: Bei Grunddeckung 13-jährig / Bei dauernder Unbrauchbarkeit 10-jährig /
Bei Unfalldeckung + / - dauernder Unbrauchbarkeit 18-jährig.

Versicherte Leistungen der Grunddeckung

  • 100% Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Krankheit oder Unfall, Trächtigkeit und Geburt (bei Stuten), Kastration bis zum vollendenden 3. Lebensjahr.
  • 100% Entschädigung bei Tod durch Brand, Blitzschlag, Explosion
  • 100% Entschädigung bei Diebstahl, Raub, Abhandenkommen, Abschlachten in diebischer Absicht
  • 100% Entschädigung bei Tod während des Transports

Zusätzlich wählbar zur Grunddeckung

  • Dauernde Unbrauchbarkeit infolge Krankheit oder Unfall beim Reiten oder Fahren, 80 % Entschädigung (auch bei Tod oder Nottötung)
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Krankheit oder Unfall, 80 % Entschädigung

Oder nur die Unfalldeckung

  • 100% Entschädigung bei Tod oder Nottötung infolge von Unfall, Ausschluss von unfallbedingten Schäden durch Ataxie und Sehnenverletzungen
  • 100% Entschädigung bei Brand, Blitzschlag, Explosion
  • 100% Entschädigung bei Diebstahl, Raub, Abschlachten in diebischer Absicht
  • 100% Entschädigung bei Transporte

Möglicher Zusatzschutz zur Unfalldeckung

  • Dauernde Unbrauchbarkeit infolge von Unfall beim Reiten oder Fahren
  • Dauernde Zuchtuntauglichkeit infolge Unfall

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Mit der Angebotsanforderung wird kein Versicherungsantrag gestellt. Alle notwendigen Unterlagen für einen gewünschten Versicherungsschutz werden Ihnen zugestellt. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an service@reitversicherungen.de. Bitte akzeptieren Sie dazu die Datenschutzerklärung und die AGB´s . Erstinformation gemäß §15 VersVermV

Massgeblich ist das Lebensjahr, d.h. ist Ihr Tier bereits 1 Jahr alt befindet es sich bereits im 2ten Lebensjahr und gilt als 2-jährig.

Info: Beitragsnachlass für Kleinpferde und Pony´s

7. Lebenstag - 31.12. des Geburtsjahres

1 – 2 jährig

3 – 5 jährig

6 – 13 jährig

2 – 13 jährig

3 – 13 jährig

Die Versicherungssumme entspricht dem Wert des Pferdes (z.B. Kaufpreis)

mit 100% Erstattung

mit 80% Erstattung

mit 80% Erstattung bei Zuchtuntauglichkeit

mit 100% Erstattung

mit 100% Erstattung

mit 100% Erstattung

Bei einer Vertragslaufzeit von 5 Jahren, kann der Vertrag zum Ende des 3. oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen