Transport-Versicherung

  • Langfristige Transportversicherung
  • Kurzfristige Transportversicherung

Haftungsumfang:
Tod oder Nottötung während des Transportes in den Mitgliedsländern der EU und der Schweiz (kein Lufttransport), wenn der Tod (Verenden, Nottötung) durch den Transport verursacht wird. Mitversichert sind Diebstahl und Raub oder Abschlachten in diebischer Absicht sowie Brand und Blitzschlag.

Entschädigt werden:
- 100 % bei einer Versicherungssumme (je Pferd) bis 5.000 EUR
- 80 % bei einer Versicherungssumme (je Pferd) über 5.000 EUR unter Anrechnung eines evtl. Verwertungserlöses.

Haftungsumfang:
Tod oder Nottötung infolge Krankheit und Unfall während des Transportes (Der Tarif gilt für Landtransporte). Die Haftung beginnt mit dem Verladen und endet mit dem Entladen am Bestimmungsort.

Entschädigt werden:
80 % des Wertes begrenzt auf die Versicherungssumme unter Anrechnung eines evtl. Verwertungserlöses.

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Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Mit der Angebotsanforderung wird kein Versicherungsantrag gestellt. Alle notwendigen Unterlagen für einen gewünschten Versicherungsschutz werden Ihnen zugestellt. Wir behandeln Ihre Daten vertraulich. Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an service@reitversicherungen.de. Bitte akzeptieren Sie dazu die Datenschutzerklärung und die AGB´s . Erstinformation gemäß §15 VersVermV

Versicherungssumme entspricht dem Wert des Pferdes (z.B. Kaufpreis)

Massgeblich ist das Lebenjahr, d.h. ist Ihr Tier bereits 1 Jahr alt befindet es sich bereits im 2ten Lebensjahr und gilt als 2-jährig.

Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren, kann der Vertrag zum Ende des 3. oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.

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