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Die Erteilung von Reitunterricht in Theorie und Praxis ist versichert.
Die Aufsichtsführung über Reitschüler, sowie die Leitung und/oder Beaufsichtigung von Ausritten im Rahmen des Reitunterrichts sind mitversichert.
Die Verwendung von Übungsgeräten zu Unterrichtszwecken ist mitversichert.
Die Durchführung von Veranstaltungen und Ausflügen und die aus den damit verbundenen Aufenthalten in Herbergen.
Vorübergehende Aufenthalte innerhalb der EU sind bis zu 1 Jahr mitversichert.
Mitversichert sind Personen, die unterstützend mit tätig sind (aber nicht weisungsbefugt).