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Tierhüterhaftpflicht

Tierhüterhaftpflicht-Versicherung

Falls Sie fremde Pferde in Pension nehmen, sollten Sie sich mit einer Tierhüterhaftpflicht-Versicherung absichern. So schützten Sie sich vor Haftpflichtansprüchen, die gegen Sie als Tierhüter erhoben werden.

§  Tierhüterhaftung

Meistens wird das Pferd bei einem Landwirt, Reitverein oder in einem gewerblichen Reitstall untergestellt. Unabhängig davon, welche Leistungen in Bezug auf das Pferd mit dem Besitzer vereinbart werden, wird der Betrieb ab dem Beginn der Unterbringung im Stall, zum „Tierhüter“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet, dass er unter bestimmten Umständen für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, den das Pensionspferd verursacht. Wenn zum Beispiel diese Pferde aus dem Stall oder aus der Koppel ausbrechen und einen Unfall verursachen, können Haftpflichtansprüche sowohl an den Pferdebesitzer als auch an den Tierhüter gestellt werden.

Versicherte Highlights
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Bodenarbeit
Stall- und Weidehaltung
Ungewollter Deckakt
Flurschäden

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