Wir wünschen Ihnen eine
schöne Adventszeit!
Versichert sind Schäden, die sich während des Reit- und Kutschfahrbetriebs ereignen.
Mietsachschäden an gemieteten unbeweglichen Objekten wie Stallungen, Boxen und Koppeln, sowie Schäden an gemieteten Tiertransportanhänger sind mitversichert.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Fremdreiters/ Gastreiters/Reitbeteiligten, sowie die Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer.
Mitversichert ist das Reiten und Führen mit gebissloser oder ungewöhnlicher Zäumung, sowie das Reiten mit und ohne Sattel.
Mitversichert ist der private Tierhüter, sowie die Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer.
Versicherungsschutz besteht für den Fall, dass der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wird (Versicherungsfall) und der wegen seiner Schadensersatzverpflichtung ganz oder teilweise nicht nachkommen kann, weil die Zahlungs- oder Leistungsunfähigkeit festgestellt worden ist und die Durchsetzung der Forderung gegen ihn gescheitert ist.