Wir wünschen Ihnen eine
schöne Adventszeit!
Versicherungskonzept für private Tierhalter, die z.B Ihre Pferde am Haus halten.
Für Reitställe, die Pferde in Pension nehmen. Umfassende Leistungen zum fairen Preis.
Absicherung für Betreiber einer Reitschule. Alle Risiken versicherbar wie Reitlehrer, Schulpferde, Bereiter etc.
Unabhängig davon, welche Leistungen in Bezug auf das Pferd mit dem Besitzer vereinbart werden, wird der Betrieb ab dem Beginn der Unterbringung im Stall, zum „Tierhüter“ im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Das bedeutet, dass er unter bestimmten Umständen für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, den das Pensionspferd verursacht. Wenn zum Beispiel diese Pferde aus dem Stall oder aus der Koppel ausbrechen und einen Unfall verursachen, können Haftpflichtansprüche sowohl an den Pferdebesitzer als auch an den Betrieb gestellt werden. Betriebe sollten deshalb eine Pensionspferde-Haftpflichtversicherung abschließen, die die enstandenen Schäden durch das Pensionpferd abdeckt, sowie die Schäden am Pensionpferd selbst.