Wir wünschen Ihnen eine
schöne Adventszeit!
Ein falscher Handgriff, ein nicht ordnungsgemäß aufgebautes Hilfsmittel – eine Verletzung am behandelten Tier. Als Tiertherapeut tragen Sie die Verantwortung für Schäden am Tier, die durch Ihr Verschulden während der Ausübung Ihrer Tätigkeit entstehen. Hier können Sie Ihre Berufshaftpflicht als Tierheilpraktiker z.B. für Pferde und Hunde absichern.